Inkasso in Österreich

Nach Ablauf Ihres firmeninternen Mahnwesens übermitteln Sie uns ( per E-Mail, per Online-Formular, per Fax oder per Post) eine Kopie der Rechnung inkl. Inkassoauftragsliste.

Wir bestätigen Ihnen den Erhalt des Inkassoauftrages mittels Auftragsbestätigung, die in der Regel per E-Mail (auch per Post oder Fax möglich) an Sie übermittelt wird.

Wir übernehmen danach alle weiteren Schritte zur Einbringung Ihrer Außenstände.

Der Schuldner wird von uns innerhalb von ca. 20 Tagen zweimal max. dreimal schriftlich angemahnt. Erfolgt auf unsere Mahnung keine Reaktion, so wird ein Inkasso per Telefon durchgeführt. Das Gespräch wird so geführt, dass bei aller Bestimmtheit, Höflichkeit und Respekt bewahrt werden.

Es wird versucht ein moralisches Verpflichtungsgefühl aufzubauen. Gleichzeitig werden seine Einkommens- und Vermögenswerte erhoben. Von Teilzahlungsansuchen oder möglichen Einwänden Ihrer Kunden gegen die Forderung werden Sie umgehend in Kenntnis gesetzt.

Eingehende Gelder werden prompt bzw. nach Vereinbarung an Sie angewiesen.

Bleiben sämtliche außergerichtliche Maßnahmen ohne Erfolg, werden diese Fälle, nach Ihrem Einverständnis, an unsere Rechtsanwaltskanzlei zur gerichtlichen Betreibung weitergeleitet. Nach Ihrer Vollmachtserteilung macht die Rechtsanwaltskanzlei die Forderung in Ihrem Namen gerichtlich geltend.


Für Rückfragen und weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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